- Schwangere
- Wöchnerinnen
- Mütter die akut oder chronisch erkrankt sind
- die Kosten für eine Begleitung sind abhängig vom Bedarf der Mutter und werden
individuell in einem persönlichen Gespräch vereinbart
- als Privatleistung
- bei Beschwerden in der Schwangerschaft (z.Bsp. Frühgeburtsbestrebungen,
Depressionen) sowie in den ersten 6 Tagen nach der Entbindung wird laut
§24 SGB V ein Teil der Kosten für eine Haushaltshilfe von den Krankenkassen,
zuzahlungsfrei übernommen
- ab dem 7. Tag nach Entbindung bzw. wenn das jüngste im Haushalt lebende Kind
noch nicht 12.Jahre ist und bei der Mutter eine medizinische Indikation vom Arzt
bescheinigt wird, wird laut §38 SGB V ein Teil der Kosten für eine Haushaltshilfe
von den Krankenkassen übernommen. Hier ist allerdings die gesetzliche
Zuzahlung an die Krankenkasse zu leisten
-> Voraussetzung für die Krankenkassen: keine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt weiterführen
Auch gut geeignet als Geschenk zu Geburt, Muttertag, Geburtstag, Weihnachten...